Liebe Arbeitnehmer, wurde Ihnen gekündigt aufgrund der Pandemie und Ihr Arbeitgeber begründete dies mit „Corona“? Dann sollten Sie sich schleunigst in unserem Verein anmelden und als Mitglied von der kostenfreien Rechtsberatung im Arbeitsrecht profitieren. 1. Corona als Kündigungsgrund Selbstverständlich ist Corona kein Kündigungsgrund. Kündigungsgründe nach dem Kündigungsschutzgesetz sind „betriebsbedingte“, „personenbedingte“…
Schlagwort: kündigung
Buchankündigung: „Gekündigt – zum Glück!“
Das Mutmachbuch für den Neustart „Gekündigt – zum Glück!“ von Everhard Uphoff Fünf Jahre nach seinem eigenen Rauswurf veröffentlicht der ehemalige Marketing- und Vertriebschef Everhard Uphoff sein Buch „Gekündigt – zum Glück!“. Darin beschreibt er Ursachen sowie Hintergründe von Kündigungen und zeigt den darauffolgenden Trennung – und Verarbeitungsprozess auf. Seine…
Aufgrund Corona Kündigung erhalten?
Wir beraten und vertreten Sie bundesweit! kanzlei kienert Aufgrund Corona Kündigung erhalten? Wir beraten und vertreten Sie bundesweit! Corona-Krise: Kündigung erhalten? Wir beraten und vertreten Sie bundesweit! CoronaVirus – Kündigung erhalten? Wir beraten und vertreten Sie bundesweit! Wir beraten Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben. gesundheit(at)service-rakienert.de Der Arbeitgeber kann u.a.…
Aufgrund Corona Kündigung erhalten?
Wir beraten und vertreten Sie bundesweit! kanzlei kienert Corona-Krise: Kündigung erhalten? Wir beraten und vertreten Sie bundesweit! CoronaVirus – Kündigung erhalten? Wir beraten und vertreten Sie bundesweit! Wir beraten Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben. gesundheit(at)service-rakienert.de Der Arbeitgeber kann u.a. wegen der Betriebsstilllegung oder aus anderen Gründen zu einer Kündigung…
Corona-Krise: Kündigung erhalten?
Gegen eine Kündigung vorgehen! kanzlei kienert Corona-Krise: Kündigung erhalten? Wir beraten und vertreten Sie bundesweit! CoronaVirus – Kündigung erhalten? Wir beraten und vertreten Sie bundesweit! Wir beraten Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben. recht(at)service-rakienert.de Der Arbeitgeber kann u.a. wegen der Betriebsstilllegung oder aus anderen Gründen zu einer Kündigung seiner Arbeitnehmer…
Corona-Krise: Kündigung erhalten?
Gegen eine Kündigung vorgehen!
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CoronaVirus – Kündigung erhalten?
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Wir beraten Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben.
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Der Arbeitgeber kann u.a. wegen der Betriebsstilllegung oder aus anderen Gründen zu einer Kündigung seiner Arbeitnehmer gezwungen sein, aber auch aus anderen Gründen. Dabei ist nicht jede Kündigung eines Klein- oder Großbetriebes rechtmäßig.
Zu bedenken sind beispielsweise auch eine Sozialauswahl, eine mögliche andere Beschäftigungsmöglichkeit in dem Betrieb, Homeoffice, Kurzarbeitergeld u.s.w.
Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben, können wir Sie beraten. Auch bei möglichen Problemen mit dem Jobcenter.
Wenn Sie ein Beratungsgespräch wünschen, können Sie sich gerne auch an die hiesige Kanzlei wenden, die zu dieser Thematik bundesweit berät.
Aufgrund der Vielzahl der Anfragen bitten wir zunächst per E-Mail Kontakt zu uns aufzunehmen, sollten Sie eine Beratung wünschen: Rechtsanwaltskanzlei Kienert: recht(at)service-rakienert.de
Dieselskandal, Kostenübernahme durch Krankenkassen
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Der ERGO Rechtsschutz Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze – Mietrecht
Kündigung wegen Mietrückstand: Wie viel ist zu viel?
Vermieter können einen Mietvertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit einem erheblichen Teil der Miete im Rückstand ist. Der Mietrückstand muss allerdings beide Male erheblich sein – 19 Prozent der Gesamtmiete sind das nicht. So hat laut Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, das Landgericht Berlin entschieden.
Worum ging es bei Gericht?
Der Mieter schuldete dem Vermieter die gesamte Warmmiete für Februar 2018 in Höhe von 704 Euro sowie 135,41 Euro aus dem Monat davor. Der Vermieter kündigte daraufhin den Mietvertrag fristlos und berief sich dabei auf § 543 Abs. 2 Nr. 3a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Nach dieser Vorschrift dürfen Vermieter fristlos kündigen, wenn ein Mieter „für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist“. Aber: Was bedeutet das genau? Der Mieter bezweifelte, dass hier die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung vorlagen. Insbesondere sah er seinen Mietrückstand vom Januar nicht als einen erheblichen Teil der Miete an.
Das Urteil
Das Landgericht Berlin gab dem Mieter recht. „Die 135,41 Euro Mietrückstand vom Januar 2018 entsprachen lediglich 19 Prozent der Gesamtmiete. „Nach Ansicht des Gerichts war dies tatsächlich kein erheblicher Teil der Gesamtmiete im Sinne des Gesetzes“, erklärt Michaela Rassat. Nach einer ergänzenden Regelung in § 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB müsse insgesamt die Höhe einer Monatsmiete überschritten sein. „Daraus schloss das Gericht, dass in jedem einzelnen Monat mindestens ein Rückstand von einer halben Monatsmiete bestehen müsse, um kündigen zu können“, so die Rechtsexpertin. Hier hatte aber der Rückstand vom Januar kaum die Höhe der Nebenkostenvorauszahlung erreicht. Das Gericht begründete seine Entscheidung so: Komme der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit einem großen Teil der Miete in Verzug, bestehe Grund zu der Annahme, dass er dieses Verhalten fortsetzen und der Vermieter sehr schnell hohe finanzielle Schäden erleiden werde. Deshalb sei in solchen Fällen auch eine schnelle Kündigung erlaubt.
Was bedeutet das für Mieter?
„Das Berliner Gericht trifft hier eine wichtige Klarstellung zu den Voraussetzungen der fristlosen Kündigung und stellt sich damit durchaus gegen die Meinung anderer Gerichte“, erklärt Rassat. „Diese gingen bisher oft davon aus, dass es ausreicht, wenn der Mietrückstand in beiden Monaten zusammen die Höhe einer Monatsmiete überschreitet.“ Dann hätten hier die 704 Euro aus dem Februar plus 1 Cent aus dem Januar bereits ausgereicht. „Sollte sich die Rechtsprechung des Berliner Gerichts durchsetzen, stellt dies eine erhebliche Verbesserung der Chancen für Mieter dar, denen ihr Vermieter wegen Mietrückständen in zwei aufeinanderfolgenden Monaten kündigt, sofern der Rückstand in einem Monat nur gering ist“, so Rassat. Allerdings bleibt abzuwarten, ob sich weitere Gerichte dieser Ansicht anschließen.
Landgericht Berlin, Urteil vom 8. Januar 2020, Az. 66 S 181/18
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Outtplacement als Chance
…wenn es miteinander nicht mehr geht – oder gehen kann – was dann?
Wirtschaftliche Einbrüche, Veränderungen durch Fusionen oder anstehende Restrukturierungen und, wie das aktuelle Zeitgeschehen uns gerade zeigt, sogar Pandemien können Arbeitsplätze überflüssig machen. Manchmal kommt es auch zwischenmenschlich zu Situationen, bei denen Arbeitgeber und Mitarbeiter nicht mehr konform sind, was die weitere Zusammenarbeit erschwert, vielleicht sogar unmöglich macht.
Umso wichtiger ist es, auf diese Veränderungen ausreichend vorbereitet zu sein, um die richtigen und wirtschaftlich tragbaren Maßnahmen einzuleiten.
In diesen und weiteren ähnlich gelagerten Situationen muss überlegt werden, in welchem Maße personelle Maßnahmen stattfinden (müssen) und wie diese sowohl unternehmens- als auch sozialverträglich abgewickelt werden können.
Nicht selten spielt dabei die zu erhaltende Lobby, im Idealfall sogar die unternehmenseigene Philosophie eine nicht zu unterschätzende Rolle, wenn es darum geht, sich zwar zu trennen, den unschönen und ressourcenraubenden Rosenkrieg dabei jedoch zu umgehen.
Ein professioneller (Out)-Placement-Berater berät und unterstützt hier Geschäftsführung, Personalleitung und ggf. auch Betriebsräte bei der Analyse, Planung und Umsetzung der anstehenden Maßnahmen zum Trennungsprozess, um gemeinsam den besten Weg für den Mitarbeiter UND das Unternehmen zu finden.
Sowohl einzelne arbeitgeberseitige Kündigungen als auch umfangreicherer Personalabbau zieht in der Regel eine Vielzahl verschiedener Nachteile für das Unternehmen sowie auch den bzw. die ausscheidenden Mitarbeiter nach sich.
Anders beim strukturierten Personalabbau mittels (Out)-Placement. Neben der Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten durch arbeitnehmerseitig eingereichte Kündigungsschutzklagen und der damit verbundenen Verringerung des Zeit- und Kostenaufwandes für die Umsetzung einer Kündigung verkürzt sich beispielsweise auch die Restlaufzeit von bestehenden Arbeitsverträgen. Zudem werden insgesamt je nach Modell des (Out)-Placements Kündigungen durch Aufhebungsverträge ersetzt oder zumindest die Kündigungsrechtfertigung und Sozialauswahl deutlich vereinfacht.
Nicht zu unterschätzen ist auch der Erhalt und die Stärkung des Unternehmens-Images. Trotz notwendigem Personalabbau wird hier das soziale Engagement und Verantwortungsbewusstsein den Mitarbeitern gegenüber noch einmal verdeutlicht – und die Angst der Mitarbeiter vor dem anstehenden Jobverlust deutlich verringert.
Auch den ausscheidenden Mitarbeitern bietet ein qualifiziertes und professionelles (Out)-Placement erhebliche Vorteile. So verringern sich beispielsweise die finanziellen und sozialen Konsequenzen einer Kündigung um ein Vielfaches. Ein persönlicher (Out)-Placement-Berater und -Coach unterstützt, berät und begleitet den Mitarbeiter bei der beruflichen Neu- oder auch Umorientierung und bietet je nach Leistungsmodell des gebuchten (Out)-Placements ggf. sogar eine berufliche, soziale und psychologische „Garantieberatung“ bis zur Unterzeichnung eines neuen Arbeitsvertrages, einschließlich eines daran anschließenden Onboarding-Coachings für die erste Zeit im neuen Job. Die schnellere und effektivere Vermittlung in eine neue Beschäftigung sorgt für einen Erhalt der bisherigen finanziellen Sicherheit, Zufriedenheit und Lebensqualität der betroffenen Mitarbeiter.
Einer der prägnantesten Gründe für die Entscheidung zum Personalabbau mittels qualifiziertem (Out)-Placement ist jedoch sicherlich die arbeitgeber- und arbeitnehmerseitig gewonnene Sicherheit durch die Unterstützung des (Out)-Placement-Beraters auf beiden Seiten im gesamten Prozess. Neben der strategischen Beratung und fachlichen Unterstützung ist auch die psychologische Wirkung der (Out)-Placement-Beratung nicht zu unterschätzen. Durch ein qualifiziertes (Out)-Placement stehen weder die Verantwortlichen auf Arbeitgeberseite noch die betroffenen Arbeitnehmer mit Kündigungen und rechtlichen Fragestellungen, finanziellen und sozialen Folgen sowie der gesamten Verantwortung einschließlich etwaiger psychischer Belastungen alleine da.
Doch was ist, wenn der Arbeitnehmer sich selbst entscheidet, dass es für ihn an dieser Stelle nicht mehr weitergeht? Auch hier unterstützt der (Out)-Placement-Berater zielführend und effektiv mittels qualifizierter Karriereberatung und -coaching, wird dabei jedoch in erster Instanz vom Arbeitnehmer selbst statt vom Arbeitgeber beauftragt. Inhaltlich bieten sich auch hier wie bereits oben beschrieben verschiedene Modelle der Karriereberatung.
Empfehlenswert ist hier die Wahl eines (Out)-Placement-Beraters, welcher individuell und bedarfsgerecht unterstützt, denn der Arbeitnehmer hat hier je nach grundsätzlichem beruflichem Hintergrund, bisherigem beruflichen und auch privaten Werdegang sowie der aktuellen als auch zukünftig gewünschten Karrierestufe einen unterschiedlichen Beratungs- und Unterstützungsbedarf.
Eine individuelle Karriereberatung kann sich beispielsweise von der Konzeption und Umsetzung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen, die fallweise oder auch vollumfängliche Beratung im gesamten oder auch nur Teil-Bewerbungsprozess bis hin zur aktiven Vermittlung in ein neues Beschäftigungsverhältnis erstrecken und bei grundsätzlich bereits versierten Bewerbern auch qualifizierte Unterstützung in nur kleinen Teil-Bereichen oder Fragestellungen des Bewerbungsprozesses beinhalten.
Zusätzlich attraktiver wird die Wahl des richtigen Karriere- bzw. (Out)-Placement-Beraters, legt man als Bewerber hier den Fokus auf die zielgerichtete Ergreifung interdisziplinärer Chancen. Hier ist die richtige Wahl ein erfahrenes Beratungsunternehmen mit entsprechendem Portfolio, um sämtliche Kanäle zur Entwicklung der eigenen Karriere zielgerichtet zu nutzen. Von Vorteil ist hier eine klare Positionierung des Beratungsunternehmens in der Personalberatung, je nach angestrebter Position und Karrierestufe mit den Schwerpunkten Executive- und/oder Direct-Search.
Anders als über rein in Beratung und Coaching tätige (Out)-Placement-Dienstleister lassen sich hier hervorragende Kontakte zu wichtigen Entscheidern namhafter Unternehmen herstellen, um so die vorhandenen Netzwerke des „Headhunters“ zielführend und nachhaltig zu nutzen – Ihre Karriere wird es Ihnen danken!
Als etablierte Personalberatung unterstützt und berät die Personalberatungssozietät hrXperts erfolgreiche Unternehmen, Einrichtungen und Institutionen in deren HR Themen. Schwerpunkte sind dabei u. a. Direct- und Executive-Search / Recruiting, strategische HR Beratung, HR Software, HR Services, Interims Management, Personalentwicklung / Talentmanagement, Outplacement. Im Privatkundenbereich liegt der Beratungsschwerpunkt in den Bereichen Karriereberatung/-coaching, Bewerbungsberatung/-coaching/-training, der Erstellung und Optimierung von Bewerbungsunterlagen sowie dem Persönlichkeits- und Lifecoaching.
Kontakt
hrXperts
Sonja Link
Eiserfelder Straße 386
57080 Siegen
+4917622928249
s.link@hrxperts.de
https://www.hrXperts.de
Sixt-Leasing! Geld zurück!
Leasingvertrag bei Sixt abgeschlossen? https://www.diesel-auto-opfer.de/ Sensationelles GERICHTSURTEIL! Sixt – Leasing – Kunden können Geld zurückbekommen! Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass ein Leasingnehmer den Leasinggeber – hier Sixt – zur Rückabwicklung des Vertrages verpflichten kann. In dem vorliegenden Fall hatte ein Verbraucher einen Leasingvertrag mit Sixt über einen BMW abgeschlossen…
Sixt-Leasing – Geld zurück!
Leasingvertrag bei Sixt? https://www.diesel-auto-opfer.de/ Sensationelles GERICHTSURTEIL! Sixt – Leasing – Kunden können Geld zurückbekommen! Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass ein Leasingnehmer den Leasinggeber – hier Sixt – zur Rückabwicklung des Vertrages verpflichten kann. In dem vorliegenden Fall hatte ein Verbraucher einen Leasingvertrag mit Sixt über einen BMW abgeschlossen und…
Corona-Krise: Kündigung erhalten?
Wir beraten und vertreten Sie bundesweit! kanzlei kienert CoronaKrise – Kündigung erhalten? CoronaKrise – Kündigung erhalten? CoronaVirus – Kündigung erhalten? Wir beraten und vertreten Sie bundesweit! Wir beraten Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben. gesundheit(at)service-rakienert.de Der Arbeitgeber kann u.a. wegen der Betriebsstilllegung oder aus anderen Gründen zu einer Kündigung seiner…
Corona: Wenn der Arbeitgeber pleitegeht
ARAG Experten informieren Arbeitnehmer, was beim Insolvenzantrag zu beachten ist Ein Drittel der deutschen Unternehmen halten die Einschränkungen durch Covid-19 nur noch maximal drei Monate aus (April-Umfrage ifo Institut München). Danach bleiben die Türen für immer zu. Auch der Einzelhandel befürchtet Insolvenzen im hohen fünfstelligen Bereich. Die Folge: Insolvenzbedingt könnten…