COVID-19: Maßnahmen auf dem Gebiet des Zivilrechts

Österreichische Legislative reagiert auf Pandemie

COVID-19: Maßnahmen auf dem Gebiet des Zivilrechts

(Bildquelle: @ pexels.com)

Der österreichische Gesetzgeber reagiert auf die COVID-19-Pandemie. Zahlreiche materiell-zivilrechtliche Bestimmungen wurden an die Herausforderungen der Gegenwart angepasst.

1. Allgemeines Vertragsrecht

Wenn bei einem vor dem 1.4.2020 eingegangenen Vertragsverhältnis der Schuldner eine Zahlung, die im Zeitraum vom 1.4.2020 bis zum 30.6.2020 fällig wird, nicht oder nicht vollständig entrichtet (Zahlungsverzug), weil er als Folge der COVID-19-Pandemie in seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt ist, muss er für den Zahlungsrückstand, ungeachtet abweichender vertraglicher Vereinbarungen, höchstens die gesetzlichen Zinsen (§ 1000 Abs. 1 ABGB) zahlen und ist nicht verpflichtet, die Kosten von außergerichtlichen Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen zu ersetzen.

Zudem gilt hinsichtlich der oben beschriebenen Vertragsverhältnisse ein Ausschluss von Konventionalstrafen. Soweit der Schuldner als Folge der COVID-19-Pandemie die geschuldeten Leistungen nicht mehr (rechtzeitig) erbringen kann und dementsprechend in Verzug gerät, ist er daher nicht verpflichtet, eine vereinbarte Konventionalstrafe im Sinn des § 1336 ABGB zu zahlen. Das selbst dann, wenn vereinbart wurde, dass die Konventionalstrafe unabhängig von einem Verschulden des Schuldners am Verzug zu entrichten ist.

2. Arbeitsrecht

Werden Einrichtungen auf Grund behördlicher Maßnahmen geschlossen und hat ein Arbeitnehmer, der nicht in einem versorgungskritischen Bereich tätig ist, keinen Anspruch auf Dienstfreistellung zur Betreuung seines Kindes, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Sonderbetreuungszeit im Ausmaß von bis zu drei Wochen, für die Betreuung von Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, für die eine Betreuungspflicht besteht, gewähren. Dasselbe gilt in Beuug auf Menschen mit Behinderungen, für die eine Betreuungspflicht besteht, 2. für Angehörige von pflegebedürftigen Personen, und für Angehörige von Menschen mit Behinderungen, wenn deren persönliche Assistenz in Folge von COVID-19 wegfällt. Der Arbeitnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf Sonderurlaub.

Der Arbeitgeber hat Anspruch auf Vergütung von 1/3 des in der Sonderbetreuungszeit an die Arbeitnehmer gezahlten Entgelts, gedeckelt durch die monatliche Höchstbeitragsgrundlage, durch den Bund. Dieser Anspruch ist binnen sechs Wochen vom Tage der Aufhebung der behördlichen Maßnahmen bei der zuständigen Abgabebehörde gelten zu machen.

Arbeitnehmer, deren Dienstleistungen aufgrund des COVID-19-Maßnahmengesetzes, die zum Verbot oder zu Einschränkungen des Betretens von Betrieben führen, nicht zustande kommen, sind verpflichtet, auf Verlangen des Arbeitgebers in dieser Zeit Urlaubs- und Zeitguthaben zu verbrauchen. Für den Verbrauch gilt: Urlaubsansprüche aus dem laufenden Urlaubsjahr müssen nur im Ausmaß von bis zu 2 Wochen verbraucht werden. Von der Verbrauchspflicht sind weiters ausgenommen solche Zeitguthaben, die auf der durch kollektive Rechtsquellen geregelten Umwandlung von Geldansprüchen beruhen (Freizeitoption). Insgesamt müssen jedoch nicht mehr als 8 Wochen an Urlaubs- und Zeitguthaben verbraucht werden.In Betriebsvereinbarungen nach § 97 Z 13 ArbVG in Zusammenhang mit der Corona-Kurzarbeit können künftig auch Regelungen zum Verbrauch des Urlaubs, ausgenommen Urlaub aus dem laufenden Urlaubsjahr, und von Zeitguthaben getroffen werden.

Die Tätigkeitsdauer von Organen der betrieblichen Interessenvertretung nach, die im Zeitraum von 16.3.2020 bis 30.4.2020 endet, verlängert sich bis zur Konstituierung eines entsprechenden Organs nach dem 30.4.2020.

Der Lauf von laufenden gesetzlichen, kollektivvertraglichen und vertraglichen Verjährungs- und Verfallfristen betreffend Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis wird bis 30.3.2020 gehemmt.

3. Kreditvertragsrecht

Die Fälligkeit von Zahlungen aus Kreditverträgen wird gesetzlich gestundet: Ansprüche eines Kreditgebers bei Verbraucherkreditverträgen, die vor dem 15.3.2020 abgeschlossen wurden, auf Rückzahlung, Zins- oder Tilgungsleistungen, die zwischen 1.4.2020 und 30.6.2020 fällig werden, gelten für die Dauer von drei Monaten als gestundet, wenn der Verbraucher aufgrund von Maßnahmen zur COVID-19-Pandemie Einkommensausfälle hat, die dazu führen, dass ihm die Erbringung der geschuldeten Leistung nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Die Rückzahlung wäre bspw dann nicht zumutbar, wenn der angemessene Lebensunterhalt des Verbrauchers oder der angemessene Lebensunterhalt seiner Unterhaltsberechtigten gefährdet ist. Die Vertragsparteien können jedoch auch abweichende Vereinbarungen treffen, insbesondere über mögliche Teilleistungen, Zins- und Tilgungsanpassungen oder Umschuldungen.Dem Kreditnehmer steht es freilich offen, auch im Zeitraum vom 1.4.2020 bis 30.6.2020 seine vertraglichen Zahlungen zu den ursprünglich vereinbarten Leistungsterminen weiter zu erbringen, ohne, dass eine solche Stundung erfolgt.

Derart gestundete Ansprüche des Kreditgebers sind nicht im Verzug. Kündigungen des Kreditgebers wegen Zahlungsverzugs oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Verbrauchers sind daher bis zum Ablauf der Stundung ausgeschlossen. Hiervon darf nicht zu Lasten des Verbrauchers abgewichen werden.

Demgegenüber bleiben dem Kreditgeber jedoch ebenso die Fristen zur Inanspruchnahme der für die gestundete Forderung bestellten Sicherheiten erhalten. Sie wird durch die Stundung so verlängert, dass dem Kreditgeber nach der letzten Fälligkeit einer besicherten Forderung für die Inanspruchnahme der Sicherheit dieselbe Zeit zur Verfügung steht, wie nach den Vereinbarungen, die vor der Stundung gegolten haben.

Der Kreditgeber soll dem Verbraucher, ggf mithilfe von Fernkommunikationsmitteln, ein Gespräch über die Möglichkeit einer einvernehmlichen Regelung und über mögliche Unterstützungsmaßnahmen anbieten. Kommt eine einvernehmliche Regelung für den Zeitraum nach dem 30.6.2020 nicht zustande, so verlängert sich die Vertragslaufzeit des Kreditvertrages um drei Monate. Auch die jeweilige Fälligkeit der vertraglichen Leistungen wird um diese Frist hinausgeschoben.

Jedenfalls hat der Kreditgeber dem Verbraucher eine Ausfertigung des Vertrags zur Verfügung zu stellen, in der die vereinbarten oder gesetzlichen Vertragsänderungen berücksichtigt sind.

Diese Regelungen zu Verbraucherkreditverträgen gelten auch für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte, Jahresumsatz bzw Jahresbilanz von nicht mehr als EUR 2 Mio) sowie für kleine und mittlere Unternehmen (weniger als 50 bzw 250 Beschäftigte, Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz von nicht mehr als EUR 10 Mio bzw 50 Mio) als Kreditnehmer, wenn dem Unternehmen infolge von Umständen, die auf die Maßnahmen zur COVID-19-Pandemie zurückzuführen sind, die Erbringung der Leistungen ohne Gefährdung der wirtschaftlichen Grundlagen seines Erwerbsbetriebs nicht möglich wäre.

4. Mietrecht

Können Mieter ihre Mietzinszahlungen, die im Zeitraum vom 1.4.2020 bis zum 30.6.2020 fällig werden, aufgrund einer erheblichen Beeinträchtigung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, bedingt durch die COVID-19 Pandemie, nicht oder nicht vollständig bezahlen (Mietzinszahlungsverzug), kann der Vermieter allein wegen dieses Zahlungsrückstands den Mietvertrag weder kündigen noch, dessen Aufhebung nach § 1118 ABGB fordern. Außerdem kann der Vermieter derartige Zahlungsrückstände bis zum Ablauf des 31.12.2020 nicht gerichtlich einfordern oder aus einer vom Mieter übergebenen Kaution abdecken.

Weitere Besonderheiten gelten im Hinblick auf die Verlängerung von befristeten Wohnungsmietverträgen: Ein dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegender, befristeter Wohnungsmietvertrag, der nach dem 30.3.2020 und vor dem 1.7.2020 abläuft, kann schriftlich bis zum Ablauf des 31.12.2020 oder für einen kürzeren Zeitraum verlängert werden. Wird der Mietvertrag nach Ablauf dieses Verlängerungszeitraums weder vertraglich verlängert noch aufgelöst, gelten die allgemeinen Regelungen des § 29 MRG, wonach der Mietvertrag in einem solchen Fall einmalig als auf drei Jahre erneuert gilt. Wird der Mietvertrag nach Ablauf dieser drei Jahre ein weiteres Mal nicht aufgelöst, gilt er als auf unbestimmte Zeit erneuert.

Über die Autoren: Dies ist eine Information der Schmelz Rechtsanwälte OG. Die Sozietät ist auf Prozessführung, Vertragsrecht, Immobilienrecht und Familienrecht spezialisiert.

Schmelz Rechtsanwälte ist eine in Wien und Niederösterreich tätige Rechtsanwaltskanzlei. Der Schwerpunkt der Sozietät liegt in der gerichtlichen und außergerichtlichen zivilrechtlichen Beratung.

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ForgeRock ernennt neuen Chief Technology Officer

Mit 20 Jahren Erfahrung in den Bereichen digitale Identität und Sicherheit, soll Eve Maler die nächste Wachstums- und Innovationsphase des Unternehmens mitgestalten

ForgeRock®, führender Plattformanbieter für digitales Identitätsmanagement, ernennt Eve Maler zum Chief Technology Officer (CTO). Maler wird in das Führungsteam von ForgeRock berufen, um Technologietrends weiter anzutreiben und um Innovationen zu ermöglichen, die den Kunden dabei helfen sollen, optimale digitale Erlebnisse anzubieten.

„Eve bringt außergewöhnliche Führungsqualitäten und Zukunftsvisionen in das Team von ForgeRock ein, das weiterhin den Grundsatz verfolgt, Menschen sicheren und einfachen Zugang zur vernetzten Welt zu ermöglichen“, sagte Fran Rosch, CEO von ForgeRock. „Eve hat an der Weiterentwicklung von Industriestandards wie SAML, XML und User Managed Access (UMA) führend mitgewirkt. Ihr ausgeprägtes Fachwissen zu Identität, Sicherheit und Datenschutz ist unübertroffen. Deshalb freue ich mich sehr, dass sie diese Rolle übernimmt.“

Maler war zuvor als VP of Innovation and Emerging Technology tätig und ist seit 2014 bei ForgeRock. Sie wird eine Schlüsselrolle bei der Analyse und Prototypentwicklung innovativer Ansätze spielen, um Kunden bei der Lösung ihres Identitätsmanagements zu unterstützen. Darüber hinaus wird sie die Beteiligung von ForgeRock an führenden Initiativen für Industriestandards weiterhin vorantreiben.

Sie ist eine weltweit anerkannte Strategin, Innovations- und Kommunikationsfigur im Bereich Identität, Sicherheit und Datenschutz. Unter anderem war sie die Gründungsvorsitzende der Arbeitsgruppe für den SAML-Identitätsstandard und hat Foren wie das UK Open Banking und das Office of the National Coordinator for Health Information Technology mit ihrem fachkundigen Rat unterstützt.

„Ich fühle mich geehrt, bei ForgeRock als CTO dabei zu sein“, sagte Maler. „Die Möglichkeiten jeden sicher und einfach über die ForgeRock-Identitätsplattform zu vernetzen sind schier endlos. Ich freue mich darauf, die Mission von ForgeRock voranzutreiben und unsere Führungsrolle im Bereich Identitätsmanagement weiter auszubauen.“

Über ForgeRock
ForgeRock®, der Marktführer für das Handling digitaler Identitäten, bietet moderne und umfassende Identitäts- und Zugangsmanagementlösungen für Verbraucher, Mitarbeiter, Geräte und andere Dinge, um einfachen und vor allem sicheren Zugang zur vernetzten Welt zu ermöglichen. Mit ForgeRock orchestrieren, verwalten und sichern mehr als tausend globale Unternehmen den gesamten Lebenszyklus von Identitäten angefangen bei dynamischen Zugriffskontrollen, Verwaltung, APIs bis hin zur Speicherung maßgeblicher Daten – verwendbar in jeder Cloud- oder Hybridumgebung. Das Unternehmen befindet sich in Privatbesitz mit Hauptsitz in San Francisco und hat Niederlassungen auf der ganzen Welt. Weitere Informationen und kostenlose Downloads finden Sie unter unter www.forgerock.com

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„Hoffnungsmacher“ – Initiative für KMU – Corona Hilfen

„Hoffnungsmacher“ starten Initiative für von den Auswirkungen der Corona Krise bedrohte kleine uund mittlere Unternehmen.

"Hoffnungsmacher" - Initiative für KMU - Corona Hilfen

Insbesondere mittelständische Unternehmen zeichnet es aus, dass sie ohne Rücksicht auf aktuell verfügbare Ressourcen Chancen nutzen. Deshalb ist gerade jetzt nicht die Zeit den Kopf in den Sand zu stecken, sondern hoffnungsvoll zu handeln, Beratung, Unterstützung und Hilfen in Anspruch zu nehmen und gemeinsam die Krise zu überwinden.

„Hoffnungsmacher“ sind Geschäftsleute, Berater und Experten, die sich mit ihren Ideen, Produkten und Dienstleistungen an Geschäftsleute und Unternehmen richten, die in besonderer Weise mit den aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sind, die ihre Geschäfte auf unbestimmte Zeit schließen müssen, denen der direkte Kontakt mit ihren Kunden verwehrt ist, oder die als kleine Selbständige oder Freiberufler plötzlich mit weniger oder gar keinen Aufträgen dastehen.

Das Portfolio an Beratungsangeboten der „Hoffnungsmacher“ ist breit aufgestellt. Es reicht von klassischen Themen der Unternehmensberatung und Unternehmenssicherung, über Energie-Analysen zur Senkung der Energiekosten, bis hin zur praktischen Unterstützung bei Mobilfunk, Festnetz und Internet.

Mit einer Digitalisierungsinitiative bringen die „Hoffnungsmacher“ die Produkte ihrer Kunden ins Internet, begleitet von geeigneten Marketingmaßnahmen. Denn es ist besser solidarisch online bei lokalen Einzelhändlern einzukaufen und Steuern z.B. in die Kassen unseres Gesundheitssystems zu bezahlen, als bei online-Riesen aus dem Ausland zu bestellen. Die Zustellung der auf diese Weise bestellten Ware, kann z.B. über lokale Dienstleister erfolgen, mit umweltfreundlichen E-Bikes und wo möglich, mit nachhaltigen Verpackungskonzepten.

Falls den „Hoffnungs-Angeboten“ bis hierher noch etwas an Überzeugungskraft gefehlt haben sollte, weil der Schwabe jeden Cent zweimal umdreht bevor er ihn ausgibt, sind die „Hoffnungsmacher“ in der Lage, diesen Cent sogar zu halbieren. Denn die „Hoffnungsmacher“ Digitalisierungsinitiative und Unternehmensberatung verbindet die Kundenprojekte mit verfügbaren Zuschüssen des Landes Baden-Württemberg (KMU Förderung) und des Bundes („go-digital“). Hierbei ist besonders das aktuelle Förderprogramm BAFA Corona interessant. Die betroffenen Unternehmen erhalten einen 100% Zuschuss auf Beratungsleistungen bei einem Beratungsbudget von maximal 4.000 EUR.

Das Team der „Hoffnungsmacher“ besteht derzeit aus:
– ees Tübingen, Energieberatung, Fördermittel
– MCR Unternehmensberatung, Beratung, Digitalisierung, Fördermittel
– Schaller Digitalisierung GmbH
– DISATEL Kommunikations GmbH & Co. KG, Kommunikation, Telefonie, Internet
– 7i Project GmbH, Initiatorin, Koordination, Öffentlichkeitsarbeit, Beratung
– weitere folgen

Informationen über die „Hoffnungsmacher“ finden Sie auf www.hoffnungsmacher.de

Anfragen richten Sie bitte per E-Mail an info@hoffnungsmacher.de oder telefonisch an
07071 5496993.

„Hoffnungsmacher“ sind Geschäftsleute, Berater und Experten, die sich mit ihren Ideen, Produkten und Dienstleistungen an Geschäftsleute und Unternehmen richten, die in besonderer Weise mit den aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sind, die ihre Geschäfte auf unbestimmte Zeit schließen müssen, denen der direkte Kontakt mit ihren Kunden verwehrt ist, oder die als kleine Selbständige oder Freiberufler plötzlich mit weniger oder gar keinen Aufträgen dastehen.

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Mehr Cybersicherheit im Home Office: Kostenlose Gamification-Schulungen für Mitarbeiter

Lucy Security macht Mitarbeiter fit im Umgang mit Gefahren im Home Office wie Hacking, Phishing oder anderen Cyberattacken

Um Sicherheitsrisiken zu begegnen, denen Mitarbeiter im Home Office aktuell im Zuge von COVID-19 ausgesetzt sind, stellt Lucy Security Unternehmen und deren Mitarbeitern ab sofort seine kostenlose, offene Bildungsplattform WorkFromHome zur Verfügung. Der globale Anbieter von Cybersecurity-Schulungen und Dienstleistungen bietet dabei innovative, spielerische Schulungsmodule zur freien Verfügung an, um Mitarbeiter aktiv im Umgang mit Hacking, Phishing und anderen Cyberangriffen zu schulen.

Viele Unternehmen haben die Umstellung auf Remote-Arbeitsplätze in den vergangen Wochen gut gemeistert, allerdings sind die Mitarbeiter zu Hause sicherheitstechnisch oft auf sich allein gestellt und arbeiten teilweise mit ihren privaten Endgeräten. Dabei ist die Bedrohung durch Cyberangriffe real: Untersuchungen zeigen, dass 97 Prozent der erfolgreichen Cyberangriffe eine Form von Social Engineering beinhalten; über 90 Prozent beginnen beispielsweise mit einer Phishing-E-Mail.

„Unsere kostenlosen Cybersicherheitsschulungen für Mitarbeiter und Unternehmen setzen voll auf den Faktor der Gamification, um bestmöglich vor gefährlichen Cyberangriffen im Home-Office zu schützen. Mitarbeiter sollen schnell und dabei gründlich ein Sicherheitsverständnis für den Umgang mit reellen Gefahren wie Phishing-Mails aufbauen. Viele Unternehmen verfügen inzwischen über entsprechende Infrastruktur, die Mitarbeiter sind aber häufig noch unsicher in der Nutzung privater oder öffentlicher Einrichtungen“, so Oliver Münchow, CTO der LUCY Security AG.

Lucy möchte dem akuten Schulungsbedarf aktiv begegnen, indem sie Mitarbeitern und Unternehmen einen freien, sofortigen Zugang zu hilfreichen Cybersecurity-Schulungsmodulen und Informationen ermöglicht. Lucys neue Plattform zu sicherem Home Office hilft den Mitarbeitern, Phishing-E-Mails (einschließlich der neuen COVID-19-Phishing-Betrügereien) zu identifizieren, allgemeine BYOD-Probleme wie Sicherheit, Privatsphäre und Datenschutz anzugehen und technische Herausforderungen bei der sicheren Verbindung mit dem Internet zu lösen.

Das kostenlos zur Verfügung gestellte Schulungsprogramm umfasst folgende Module:
– Diverse gamifizierte Schulungsformate wie beispielsweise das Quizformat „Wer wird Security Expert?“
– Reelle Unternehmenssimulationen mit praktischen Trainings zu Phishing-Mails
– IT-Sicherheitskurse mit entsprechenden Zertifikaten
– Tutorials
– Lehrmaterialen, um sich bestmöglich vor Cyberangriffen zu schützen

20 Millionen Nutzer hat Lucy bereits auf diese Weise geschult. Auch namhafte Unternehmen wie Bosch nutzen die Schulungsmodule bereits: „Lucy bietet wirklich ein äußerst effizientes Tool, wenn es um die Cybererziehung unserer Mitarbeiter geht,“ so Patrick Zeller, Robert Bosch GmbH.

Alle Schulungsmodule stehen kostenlos auf Lucys neuer Bildungsplattform unter https://workfromhome.education/de/home/ zur Verfügung.

Lucy wurde 2015 gegründet und hat die Erfahrungen ihrer Gründer im Bereich des ethischen Hacking in eine umfassende Schulungssoftware umgewandelt, mit der eine 360°-Sicht auf die IT-Security Schwachstellen einer Organisation ermöglicht wird. Bis heute wurden weltweit mehr als neun Millionen Benutzer in 9000 Installationen geschult. Lucy erhält weiterhin zahlreiche Branchenauszeichnungen, darunter den ISPG-Preis 2020 für die beste Cybersicherheitsausbildung und -schulung und die Cybersecurity Excellence Awards 2020 für die beste Anti-Phishing- und die beste Sicherheitsausbildungsplattform. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Zug, Schweiz, mit einer US-Niederlassung in Austin, TX. Weitere Informationen finden Sie unter www.lucysecurity.com

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Integrationstipp – ZENECs E>GO Core Mediencenter

„Ideale Nachrüstmöglichkeit für neuere Volkswagen-Modelle“, urteilt die Zeitschrift Car & HiFi (3/2020) über ZENECs neue Multimedia-Navis

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ZENEC E>GO CORE Infotainer

E>GO Core von Multimediaspezialist ZENEC ist ein modernes Konzept, um einen topaktuellen Infotainer mit großem Touchscreen in neueren VAG MIB Modellen wie dem VW Golf 7, Polo 6, Passat Alltrack, Tiguan II oder Skoda Octavia III einfach nachzurüsten. Basis des smarten Konzepts ist der Z-E1010, ein Autoradio / Media Receiver mit 10,1″/25,7 cm Bildschirm. Passend dazu gibt es diverse fahrzeugspezifische Kits mit Einbaurahmen und komplettem Anschlusszubehör. Die Zeitschrift Car & HiFi hat die Kombination aus Z-E1010 plus – VK-Preis gesamt: 588 – 598 Euro – gründlich getestet. Ein „geniales Konzept mit tiefer Fahrzeugintegration“, urteilen die Tester in Heft 03/2020 und zeichnen die „innovative Systemlösung“ von ZENEC mit dem Prädikat „Integrationstipp“ aus.

OPTIMALE FAHRZEUG-INTEGRATION
„Eine Besonderheit des Core-Geräts ist die tiefe Integration in das CAN-System neuer MIB2-Fahrzeuge von Volkswagen“, urteilen die renommierten Tester: Anbindung an das Fahrerinfodisplay, OPS, Multifunktionslenkrad, Car Menü und die Climatronic-Statusanzeige – doch damit nicht genug. „Das Core kann über einen optionalen OBD-Dongle auch mit der Cockpit Fahrzeugdatenanzeige verbunden werden. RealDash, die virtuelle Armaturenbrett-App, bietet dann diverse grafische Layouts der Instrumententafel und zeigt Fahrzeugdaten wie Ladedruck, Tankfüllstand und Motordrehzahl in Echtzeit an.“

SMARTE SMARTPHONE ANBINDUNG
„Natürlich versteht sich das Core auch mit Smartphones bestens“, erklären die Fachjournalisten, „so spiegelt SmartLink Direct den Bildschirminhalt von Apple iOS und Android Smartphones auf das Core-Display“. Bei Android-Handys ist die App-Steuerung sogar direkt über den Touchscreen des Core möglich. „Die auf dem Core integrierte Weblink-2.0-Funktion bietet eine verbesserte Integration von interessanten Apps wie Youtube, ShoutCast oder Audio- und Video-Playern“, loben die Tester weiter.

KOMPLETTE INFOTAINMENT AUSSTATTUNG
„Im Übrigen bietet das Core die komplette Multimedia-Ausstattung, wie man sie von ZENEC gewohnt ist“, urteilt Car & HiFi und hebt dabei den integrierten Digitalradio DAB+ Empfänger hervor: „Er unterstützt DAB-Komfortfunktionen wie Service-Following, MOT Slide Show, DLS-Text, Comfort Scan und bietet eine informative Anzeige der Metadaten des aktuellen Radioprogramms.“ Dazu kommen ein UKW-Tuner, gleich zwei USB-Ports, das integrierte Bluetoothsystem und zahlreiche AV-Anschlüsse – zum Beispiel zwei Kameraeingänge.

VOLLWERTIGE NAVIGATION
Auch das separat erhältliche, speziell auf das Core Touchscreen-Autoradio zugeschnittene Navipaket (VK 119 Euro) mit detaillierten Karten von 47 europäischen Ländern kann die Tester überzeugen: „Mit der Navi-Software Z-EMAP-CORE wird das Z-E1010 zum vollwertigen Naviceiver. (…) Die Navigation bietet eine sehr gute Routenführung inklusive Beschilderung.“

SICHERE BEDIENUNG
Ein extra Lob gibt es von Car & HiFi für den Bedienkomfort des Mediacenters: „Auch das Core bietet die von ZENEC bekannte aufgeräumte Benutzeroberfläche. Die enorme Größe des gut reagierenden Touchscreens ermöglicht die großzügige Darstellung aller Bedienelemente, was einer sicheren Nutzung auch während der Fahrt entgegenkommt.“

FAZIT
„E>GO Core ist ein absolut durchdachtes Konzept“, lautet das Fazit der Tester. „Neben den von ZENEC gewohnten umfangreichen Multimedia-Funktionen bietet es eine enorm tiefe Integration in die Fahrzeugelektronik und empfiehlt sich damit als ideale Nachrüstmöglichkeit für neuere Volkswagen-Modelle.“

Navigation und Multimedia im Fahrzeug, dafür steht die Marke Zenec, im deutschsprachigen Raum der Marktführer für In Car Multimedia. Von Festeinbaunavigationen und Multimediasystemen bis zu ergänzendem Zubehör wie Rückfahrkameras oder Monitoren – die Zenec Produktpalette bietet überzeugende Komplettlösungen für jedes Auto.
Zenec-Geräte werden exklusiv über Europas größten Car-Media Spezialisten, die ACR AG, vertrieben. Das Netzwerk aus 250 ACR-Fachhändlern garantiert deutschlandweit eine kompetente Beratung und einen fachgerechten Einbau aller Geräte.

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Mundmasken statt Schuh-Fashion: Peter Kaiser stellt Produktion in den Dienst der Gesundheit

Traditionsreicher Hersteller von Premium-Damenschuhen fertigt am Pirmasenser Stammsitz täglich 500 Atemmasken für privaten Gebrauch / Lokale Kooperation mit Reformhaus Escher als Ausgangspunkt – Online-Bestellungen möglich über PETER KAISER Webshop

Mundmasken statt Schuh-Fashion: Peter Kaiser stellt Produktion in den Dienst der Gesundheit

Impressionen der Produktion bei PETER KAISER von Atemmasken für den privaten Gebrauch (Bildquelle: Stadt Pirmasens (Foto: Martin Seebald))

Besondere Umstände erfordern besondere Maßnahmen – und auf lokaler Ebene kann dies ganz schnell gehen, wie ein Beispiel aus dem westpfälzischen Pirmasens auf eindrucksvolle Weise zeigt. Angesichts der aktuellen Corona-Krise hat PETER KAISER, die älteste europäische Schuhfabrik mit Stammsitz in Pirmasens, ihre Produktion umgestellt: Statt modisch-eleganter Damenschuhe im Premium-Segment entstehen derzeit in der Pirmasenser Produktionshalle täglich 500 Atemmasken für den privaten Gebrauch. Hatte das traditionsreiche Unternehmen zunächst Kurzarbeit für alle Beschäftigten angeordnet, sind nun neun Stepperinnen an die Maschinen zurückgekehrt. Die Mundmasken sind aus Baumwolle gefertigt, daher können sie heiß gewaschen bzw. gebügelt sowie anschließend wiederverwendet werden ( https://peter-kaiser.de). Aufgrund des fehlenden FFP-Materials erfüllen sie jedoch nicht die Anforderungen für eine Verwendung im medizinischen Bereich. Aktuell beschäftigt sich PETER KAISER mit der Entwicklung und Fertigung von Gesichtsschutz-Visieren.

Mit welchen Aktionen und Projekten weitere Pirmasenser Unternehmen – auch dank der Unterstützung vonseiten der Stadtverwaltung – in der Corona-Krise agieren, zeigt https://ps-handelt.de.

Die Umstellung der Produktion bei PETER KAISER erfolgte auf Initiative des Reformhauses Escher, weil man dort in den vergangenen Wochen den stetig steigenden Bedarf an Atemmasken in den 34 Filialen in Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Baden-Württemberg und Hessen nicht mehr befriedigen konnte. Das inhabergeführte, 1975 gegründete Familienunternehmen hat seinen Stammsitz in Pirmasens. Über persönliche Kontakte innerhalb der Unternehmen fiel dann der Entschluss, die Produktionsstätte in Pirmasens für eine Serienproduktion von Atemmasken umzurüsten. „Das ist zwar etwas anderes als das, was in unserer Stepperei normalerweise gefertigt wird, aber wir wollten es auf jeden Fall probieren“, erläutert Stefan Frank, Geschäftsführer von PETER KAISER. Für eine funktionierende Produktion wurden daraufhin die Maschinen entsprechend umgebaut und außerdem neue Stanzwerkzeuge hergestellt. „Für uns war es wichtig, hier vor Ort produzieren zu lassen, schließlich haben wir auch unseren Firmensitz in Pirmasens, und wir müssen doch jetzt alle Solidarität zeigen“, ergänzt Reformhaus-Chef Joachim Escher.

„Dass PETER KAISER über die persönliche Beziehung zur Familie Escher kurzerhand beschließt, dringend benötigte Atemmasken herzustellen, ist ein besonders schönes Beispiel für das Engagement lokaler Kooperationen in diesen Zeiten, die nicht zuletzt die Unternehmen vor große Herausforderungen stellen“, betont Markus Zwick, der Pirmasenser Oberbürgermeister. „Über die von Bund und Land zur Verfügung gestellten Mittel hinaus, die jetzt zeitnah verteilt werden müssen, sehen wir es als unsere Aufgabe, gerade auch die heimische Wirtschaft bestmöglich zu unterstützen und Initiativen vonseiten der Unternehmen tatkräftig zu fördern. Der Schulterschluss von Reformhaus Escher und PETER KAISER als zwei fest in Pirmasens verwurzelten Unternehmen kann hierbei als echtes Vorbild dienen, gemeinsam nach Lösungen zu suchen und hierbei auch unkonventionelle Wege zu gehen. Dies steht für eine ganze Reihe vergleichbarer Initiativen in unserer Stadt.“

Hilfe für Unternehmer – „PS:handelt“
Der Pirmasens Marketing e. V. und das Amt für Wirtschaftsförderung haben in den vergangenen Wochen im Zuge der Corona-Pandemie mit „PS:handelt“ eine übergreifende Plattform für die lokalen Unternehmen und den Handel entwickelt. Unter https://ps-handelt.de finden sich wichtige Informationen zu unterstützenden Maßnahmen und Hilfsangeboten. Diese werden ebenso laufend aktualisiert wie beispielsweise eine Übersicht zu Abhol- und Lieferservices in der Stadt, so dass Kunden auch in Krisenzeiten weiterhin bei örtlichen Händlern einkaufen können.

Über „PS:handelt“ hinaus hat Pirmasens aktuell einen „Hackathon“ initiiert mit dem Ziel, die in Pirmasens zahlreich vorhandenen Kompetenzen, Fachkräfte und Maschinen beispielsweise der Schuh-, Kunst- und Klebstoffindustrie zur Erarbeitung von Schutztextilien und anderem zusammenzuführen. Eingeschlossen sind zudem digitale Ansätze, um die Krise für alle einfacher zu gestalten, sowie innovative Projekte aus der Nahrungsmittelbeschaffung, dem sozialen Bereich, Kunst und Kultur. Menschen, Firmen und Einrichtungen in Pirmasens, aber auch von außerhalb, können sich so in einen interdisziplinär arbeitenden Ideen- und Akteurs-Pool einbringen, um kurzfristig verwertbare Ergebnisse zu erzielen. Weitere Informationen und Teilnahmemöglichkeiten bietet die Webseite https://ps-handelt.de/hackathon.

Vollständige Bildbeschreibung:
Impressionen der Produktion bei PETER KAISER von Atemmasken für den privaten Gebrauch
Hintergrund von links: Joachim Escher, Geschäftsführer der Reformhaus Escher GmbH & Co. KG, Stefan Frank, Geschäftsführer der Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH.
Vorne von links: Tatjana Popp, Brigitte Brancato, Elena Serbakov, Heike Haase, alle: Mitarbeiterinnen der Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH

Ergänzendes zur Stadt Pirmasens
Erste urkundliche Erwähnung fand Pirmasens um 850 als „pirminiseusna“, angelehnt an den Klostergründer Pirminius. Der als Stadtgründer geltende Landgraf Ludwig IX. errichtete im heutigen Pirmasens die Garnison für ein Grenadierregiment, es folgten 1763 die Stadtrechte. Am südwestlichen Rand des Pfälzerwalds gelegen und grenznah zu Frankreich ist das rund 42.000 Einwohner zählende, rheinland-pfälzische Pirmasens wie Rom auf sieben Hügeln erbaut. In ihrer Blütezeit galt die Stadt als Zentrum der deutschen Schuhindustrie und ist in dieser Branche heute noch wichtiger Dreh- und Angelpunkt; davon zeugen unter anderem der Sitz der Deutschen Schuhfachschule, des International Shoe Competence Centers (ISC) oder der Standort der ältesten Schuhfabrik Europas. Zu den tragenden Wirtschaftsbereichen zählen unter anderem chemische Industrie, Kunststofffertigung, Fördertechnik-Anlagen und Maschinenbau. Pirmasens positioniert sich heute als Einkaufsstadt mit touristischem Anspruch und gut ausgestattetem Messegelände. Seit 1965 wird eine Städtepartnerschaft mit dem französischen Poissy gepflegt. Weitere Informationen sind unter https://www.pirmasens.de erhältlich.

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Corona-Soforthilfe gestoppt: Die Macht der Betrüger

ARAG Experten informieren über neue Betrugsmaschen in Corona-Zeiten

Das Antragsformular für Soforthilfen war so täuschend echt nachgebaut, dass vermutlich viele Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer in Nordrhein-Westfalen darauf hereingefallen sind. Fazit: Die beantragten Gelder kamen nie an. Um den Betrug zu stoppen, hat das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium (MWIDE) Strafanzeige gestellt und heute sogar entschieden, die Zahlungen der Soforthilfe vorerst auszusetzen. Der aktuelle Vorgang zeigt, wie kreativ Betrüger ans Werk gehen und vor allem: wie schnell sie sind. Auch wenn es wahrscheinlich schon morgen neue, perfide Betrugsmaschen gibt, geben die ARAG Experten einen Überblick über die aktuelle Gaunerlandschaft.

Fake-Anträge in NRW
Mit den gefälschten Anträgen haben Cyberkriminelle jede Menge Daten abgefischt und Soforthilfe-Zahlungen wahrscheinlich auf andere Konten umgeleitet. Daher wurden die Auszahlungen der Soforthilfen bis auf Weiteres ausgesetzt. Anträge können aber weiterhin gestellt werden. Und zwar ausschließlich über die offizielle Internetseite des Landes. Eine Ermittlergruppe des Landeskriminalamtes arbeitet nun mit Hochdruck daran, betrügerische Anträge zu identifizieren. Wann Antragsteller mit Zahlungen rechnen können, ist offen. ARAG Experten weisen darauf hin, dass offizielle Webseiten des Landes am Kürzel .nrw oder .nrw.de zu erkennen sind.

Gewinnspiele von der BaFin
Sogar die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) muss für Corona-Gaunereien herhalten: Vermeintliche BaFin-Mitarbeiter rufen willkürlich Telefonnummern an und bieten die Teilnahme an einem Gewinnspiel an. Das Ziel: Möglichst viele private Daten in Erfahrung zu bringen. Dabei werden den potenziellen Opfern sogar die echten BaFin-Telefonnummern angezeigt. Die BaFin betont jedoch auf ihrer Homepage, dass man sich nicht an Einzelpersonen wende, „um im Hinblick auf konkret zu tätigende Bank-, Finanzdienstleistungs- oder Versicherungsgeschäfte zu beraten. Die BaFin nimmt daher keinen Kontakt zu einzelnen Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, um zur Teilnahme an einem Gewinnspiel anzuregen.“

Gefälschte Online-Produkte
Das Bundeskriminalamt warnt hingegen vor dem Online-Handel mit illegalen Arzneimitteln, gefälschten Medikamenten und Medizinprodukten wie etwa Atemschutzmasken oder Selbsttest-Kits. Der Zoll hatte erst kürzlich gefälschte Gesichtsmasken, antivirale Medikamente ohne Zulassung und Desinfektionsmittel, die nicht den medizinischen Standards entsprechen, sichergestellt. Die ARAG Experten warnen in diesem Zusammenhang auch vor Online-Angeboten von Nahrungsergänzungsmitteln, die vermeintlich Schutz vor einer Corona-Infektion bieten. Das sind Fake-News! Noch gibt es kein wirksames, zugelassenes Medikament gegen Covid-19.

Wucherpreise für Online-Produkte
Die Menschen haben Angst vor einer Ansteckung. Daher sind viele bereit, hohe Preise zu zahlen, um sich vor dem Coronavirus zu schützen. Doch viele Medizinprodukte sind nicht mehr oder schwer erhältlich. Die Kunden müssen in Vorkasse gehen, doch die Ware kommt nie an. Oder aber die Ware wird zu unmoralisch hohen Preisen verkauft. Nach Auskunft der ARAG Experten kann man Fake-Shops oft am fehlenden oder fehlerhaften Impressum erkennen oder weil keine seriösen, gängigen Bezahldienste angeboten werden. Fehlt die Möglichkeit, auf Rechnung zu kaufen: Finger weg! Gleichzeitig können Bewertungen und Prüfsiegel ein Indikator für eine vertrauenswürdige Seite sein.

Phishing in Corona-Zeiten – der Sparkassen-Trick
Mit diesem neuen Phishing-Trick, auf den die Verbraucherzentrale hingewiesen hat, gehen Cyberkrimelle zurzeit per E-Mail auf Daten-Angeltour: Sie warnen vor der coronabedingten Schließung von kleineren Sparkassen-Filialen. Wer weiterhin beraten werden möchte, muss den Link in der Mail anklicken. Dieser führt aber nicht zur Sparkasse, sondern direkt zum betrügerischen Absender. Besonders perfide an dieser Masche: Die Wortwahl der Nachricht ist professionell und emotional, weshalb es schwer ist, sie als Fake zu entlarven. Doch woran erkennt man Phishing-Mails? ARAG Experten raten, einen genaueren Blick auf die Mailadresse zu werfen. Ist diese kryptisch, könnte das auf eine Betrugsmail hinweisen. Auch eine fehlende persönliche Anrede kann ein Indiz sein.

Falsche Mitarbeiter
Ob Gesundheitsamt, Polizei oder andere Ämter: Es werden keine Mitarbeiter geschickt, um unangemeldete Corona-Tests an der Haustür durchzuführen oder Wohnungen zu desinfizieren. Auch dies ist eine Masche, mit der dreiste Gauner die Angst insbesondere bei älteren Menschen ausnutzen, um sich Zutritt zur Wohnung zu verschaffen. Es kommen auch keine Polizeibeamten, um vor einer coronabedingten Einbruchswelle zu warnen und daher den Schmuck in Sicherheit bringen zu müssen. Dies alles sind windige Versuche, an Bargeld oder andere Wertsachen heranzukommen.

Gefakte Nachbarschaftshilfe
So groß der Bedarf auch ist: Wer zu Corona-Zeiten Hilfe etwa bei Einkäufen, Bankgeschäften oder Arztbesuchen benötigt, sollte sich wirklich nur an die Familie, Freunde oder bekannte Nachbarn wenden. Ansonsten ist das Risiko groß, dass das Geld für die Erledigungen weg ist.

Die Maschen am Telefon
Auch in Baden-Württemberg warnt die Polizei in ihrem Presseportal regelmäßig vor immer neuen Betrugsmaschen. „Eine besonders abstoßende und niederträchtige Vorgehensweise skrupelloser Krimineller“, so bezeichnet der Präsident des Landeskriminalamtes, Ralf Michelfelder, das aktuelle Vorgehen. Dabei melden sich die Trickbetrüger telefonisch bei meist älteren Personen und behaupten, sie seien mit dem Coronavirus infiziert und bräuchten nun Geld für die Behandlung, was ein Freund abholen würde. Eine andere Variante ist ein bereits bekannter Trick: Angeblich ist ein Enkel oder sonstiger Angehöriger erkrankt und benötigt nun finanzielle Unterstützung für die Behandlung.

Weitere interessante Informationen unter:
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,7 Milliarden EUR.

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Extreme Networks setzt rasanten Ausbau seines Cloud-Angebots fort

Erfolgreiche Erweiterung von ExtremeCloud IQ auf die gesamte Serie von Edge-Switches und Access Points mit vereinfachtem Lizenzmodell

Extreme Networks setzt rasanten Ausbau seines Cloud-Angebots fort

FRANKFURT A.M./SAN JOSE, 09. April 2020 – Extreme Networks, Inc. (Nasdaq: EXTR) gibt den raschen Ausbau seiner Cloud der 4. Generation und die erfolgreiche Erweiterung der einheitlichen Managementplattform ExtremeCloud IQ bekannt. Außerdem stellt das Unternehmen ein neues, vereinfachtes Pilot-Abonnementmodell für die gesamte Serie von Edge-Switches und Access Points vor. Ein weiterer Beleg für den Mehrwert der Cloudisierung des Portfolios von Extreme Networks sind die neuen Portable Branch Kits (PBK) und Rapid Outdoor Connectivity Kits (ROCK). Mit diesen können Unternehmen branchenübergreifend und entsprechend ihrer organisatorischen Anforderungen ExtremeCloud IQ zur schnellen und sicheren Implementierung, Einrichtung und Verwaltung ihrer Konnektivität nutzen, um überall sicheren und zuverlässigen Netzwerkzugang zu bieten – der derzeit ganz besonders relevant ist.

Das Wichtigste in Kürze:

ExtremeCloud IQ ist die erste netzwerkfokussierte Cloud-Management-Architektur, die alle gängigen Cloud-Hosting-Services und Cloud-Betriebssysteme unterstützt. Es handelt sich um eine durch Maschinelles Lernen (ML) und Künstliche Intelligenz (KI) gesteuerte Cloud-Management-Plattform, die Onboarding, Konfiguration, Monitoring, Management, Troubleshooting, Warnmeldungen und Reporting für Netzwerkinfrastrukturgeräte vereinfacht. Dabei ist ExtremeCloud IQ beispiellos in der Fähigkeit, Administratoren einen 360-Grad-Überblick über die Geräte-, Client-, Anwendungs- und Netzwerkintegrität sowie Leistung bereitzustellen.

– Der Einsatz von ExtremeCloud IQ ist in den letzten 12 Monaten um 40 % gestiegen. Die Lösung verwaltet täglich über 1 Million Geräte mit durchschnittlich mehr als 25.000 Administrator-Logins und nimmt über 4 Milliarden Management-Nachrichten auf, die das System für Maschinelles Lernen und Künstliche Intelligenz speisen. ExtremeCloud IQ wird in weltweit über 15 regionalen Datenzentren von Amazon, Google und bald auch Microsoft gehostet. So können die verwalteten Infrastrukturgeräte und die mit ihnen verbundenen Clients mehr als 4 Petabyte an Daten pro Tag verarbeiten. Lokale Datenzentren in Dublin und Frankfurt unterstützen die Datenschutzrichtlinien der Europäischen Union.

– Noch schneller als ursprünglich geplant stellt Extreme die ExtremeCloud IQ für alle Edge-Lösungen von Extreme zur Verfügung, darunter der stapelbare, premium Gigabit-Ethernet-Switch X465, die erfolgreiche X440-G2-Serie skalierbarer, kostengünstiger Switches und ExtremeWireless Access Points und Controller, einschließlich Wi-Fi 6 Access Points der neuen Generation und der ExtremeCloud Anwendung. Weitere Teile des Portfolios werden in den kommenden Monaten in ExtremeCloud IQ integriert, um IT-Abteilungen erweiterte Plattformoptionen sowie ML- und AI-Fähigkeiten zu bieten.

– Extreme wird die Migration seiner marktführenden, auf Micro Services basierenden Cloud-Architektur der 3. Generation auf eine vollständig containerisierte, auf Micro Services basierende Architektur der 4. Generation bis Ende April abschließen. Die aktualisierte Cloud-Architektur und das Cloud-Ausführungsmodell bieten umfangreiche zusätzliche Möglichkeiten der Instrumentierung und Automatisierung, stärken die bewährte Cloud-Hosting-Agnostik und stellen nun auch das ExtremeCloud IQ Cloud-Betriebssystem agnostisch bereit.

– ExtremeCloud IQ ist mit unterschiedlichem Service-Umfang erhältlich. ExtremeCloud IQ Connect bietet grundlegende Geräteverwaltung und ist beim Kauf jeder unterstützten Hardware-Plattform kostenlos. ExtremeCloud IQ Pilot baut auf den Funktionen von Connect auf und bietet erweiterte Tools für Infrastrukturmanagement, Reporting und Problembehebung, einschließlich ML- und AI-gesteuerter Insights und Analysen. Das neue Pilot-Abonnement ist zum gleichen Listenpreis von 150 USD für das gesamte Extreme-Produktportfolio verfügbar und bietet eine unübertroffene Einfachheit und Übertragbarkeit von Lizenzen. Zusätzlich erhalten alle Kunden, die das ExtremeCloud IQ Pilot-Abonnement ab Mai 2020 erwerben, eine Übersicht über die Daten der letzten 90 Tage.

– ExtremeCloud IQ ermöglicht außerdem die schnelle Bereitstellung, Implementierung und Verwaltung von Konnektivität über mehrere Standorte hinweg von einem zentralen Punkt aus. Dies ermöglicht die Einführung neuer, ausgewählter Portable Branch Kits (PBK) und des Rapid Outdoor Connectivity Kit (ROCK). Damit können beispielsweise Krankenhäuser und andere Organisationen eine sichere drahtlose Anbindung von temporären Standorten realisieren, zum Beispiel für Quarantäne- und Testmaßnahmen oder zur Patientenversorgung im Zusammenhang mit COVID-19. Diese Cloud-basierten Wi-Fi 6-Lösungen bieten einen sicheren, verschlüsselten Zugriff auf die bestehende Infrastruktur unter Einhaltung von Datenschutzrichtlinien.

Bradley Chambers, Director of IT, Brainerd Baptist School
„Unsere Schule konzentriert sich derzeit auf den Fernunterricht. Ich hingegen nutze die Zeit, um mich über Firmware-Upgrades zu informieren, die ich ursprünglich für diesen Sommer eingeplant hatte. Die längere Unterrichtspause gibt mir genügend Zeit, die Änderungen zu testen, ohne befürchten zu müssen, den Unterricht im Klassenzimmer zu beeinträchtigen. Mit ExtremeCloud IQ kann ich all diese Anpassungen bequem von zu Hause aus durchführen. Unsere Schule befindet sich auch in der Anfangsphase eines Bauprojekts. Eine neue Bibliothek sowie ein MINT- und Lernlabor sollen entstehen und im August eröffnet werden. Unser Gebäudeteam verwendet die Mobilanwendung Procore, um mit unserem Hauptauftragnehmer an Plänen, Zeitplanung und mehr zu arbeiten. Auch ohne Schüler vor Ort bleibt unser Netzwerk geschäftskritisch.“

Abby Strong, Vice President of Product Marketing, Extreme Networks
„Die Reaktion der Kunden und Partner auf unsere ExtremeCloud IQ-Lösung war von Anfang an äußerst positiv und täglich melden sich mehr Endnutzer an. Wir sind sehr zufrieden mit den Fortschritten, die wir bei der Bereitstellung der Plattform für unser gesamtes Edge-Portfolio in so kurzer Zeit gemacht haben und freuen uns auf die kommende Integration unserer Campus-Lösung. Wir sind ebenfalls erfreut, unser Cloud-gesteuertes Portable Branch Kit und das Rapid Outdoor Connectivity Kit anbieten zu können, um Organisationen bei ihren Bemühungen um die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs zu unterstützen. Es ist unser Ziel, dass Cloud-basierte Vernetzung für die IT überall Realität wird – und wir sind auf dem besten Weg dahin.“

Die Lösungen und Services von Extreme Networks, Inc. (EXTR) bieten Unternehmen und Organisationen auf sehr einfache Weise hervorragende Netzwerkerfahrungen, die sie in die Lage versetzen, Fortschritte zu erzielen. Durch den Einsatz von Machine Learning, Künstlicher Intelligenz (KI), Analytik und der Automatisierung erweitern sie damit die Grenzen der Technologie. Weltweit vertrauen über 50.000 Kunden auf die cloudbasierten End-to-End Netzwerklösungen sowie die Services und den Support von Extreme Networks, um ihre digitalen Transformationsinitiativen zu beschleunigen und nie zuvor dagewesene Ergebnisse zu erreichen.

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Cohesity erhält 250 Millionen US-Dollar in Serie-E-Finanzierungsrunde

Bewertung des Unternehmens verdoppelt sich seit der letzten Runde vor 21 Monaten auf 2,5 Milliarden US-Dollar

Cohesity erhält 250 Millionen US-Dollar in Serie-E-Finanzierungsrunde

San Jose, Kalifornien – 09. April 2020 – Cohesity sichert sich in seiner Serie-E-Finanzierungsrunde Investitionen in Höhe von 250 Millionen US-Dollar. Als Hauptinvestoren treten die Unternehmen DFJ Growth, Foundation Capital, Greenspring Associates und Wing Venture Capital auf. DFJ Growth und Greenspring Associates kommen neu hinzu, ebenso Baillie Gifford und Sozo Ventures. Die Runde erfährt ausserdem breite Unterstützung durch bereits vorher aktive Investoren, darunter Sequoia Capital und SoftBank sowie die strategischen Partner Hewlett Packard Enterprise (HPE) und Cisco Investments. Damit wird Cohesity nun mit 2,5 Milliarden US-Dollar bewertet – doppelt so hoch wie nach der Serie-D-Runde des Unternehmens vor weniger als zwei Jahren. Mit der neuen Finanzierungsrunde beträgt die Gesamtfinanzierung von Cohesity seit der Gründung über 650 Millionen Dollar.

Diese Finanzierung unterstreicht die Zugkraft von Cohesity als disruptives, softwarebasiertes Daten-Management Unternehmen im Markt. Cohesity vereinfacht konsequent die Art und Weise, wie Unternehmen ihre Daten sichern, verwalten, schützen und Werte aus ihren Daten generieren – ob im Rechenzentrum, Edge, oder in der Cloud.

„Der Abschluss einer großen Finanzierungsrunde in diesen Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit ist ein Beweis für das Potenzial, das unsere Investoren in Cohesity sehen“, sagt Mohit Aron, CEO und Gründer von Cohesity. „Immer mehr Unternehmen weltweit geben bestehende Lösungen zugunsten unseres modernen, softwarebasierten Ansatzes für Datenmanagement auf. Die unkomplizierte Bedienbarkeit unserer Lösung ist ein entscheidender Faktor in diesen schwierigen Zeiten, da Kunden die Gesamtbetriebskosten senken und gleichzeitig Remote-IT-Teams ermächtigen wollen“, erklärt Aron weiter.

Seit der letzten Finanzierungsrunde des Unternehmens hat Cohesity den Übergang zu einem softwarebasierten Geschäftsmodell abgeschlossen. Beim Vergleich der ersten Hälfte des Geschäftsjahres 2019 (August bis Januar) mit der ersten Hälfte des Geschäftsjahres 2020 hat Cohesity die folgenden Meilensteine erreicht:

-150-prozentige Steigerung der wiederkehrenden Umsätze, was den Erfolg des abonnementbasierten Software-Modells des Unternehmens unterstreicht
-100-prozentige Steigerung der Zahl der Kunden sowie der verwalteten Daten
-135-prozentige Steigerung der Anzahl neuer und bestehender Kunden, die die Cloud-Funktionalitäten des Unternehmens lizenziert haben.

„Wir freuen uns über die Partnerschaft mit Cohesity, weil sie einen großen Markt angreifen und sie zudem ihr vielversprechendes Geschäftsmodell mit hoher Kompetenz umsetzen. Mit außergewöhnlichen Lösungen und in die Zukunft gerichteten Visionen erfinden sie das Thema Datenmanagement neu – wodurch sie sich von allen anderen Unternehmen auf dem Markt unterscheiden“, sagt Randy Glein, Co-Founder und Partner bei DFJ Growth. Er fügt weiter hinzu: „Cohesity hat sich mit seinem softwarebasierten Geschäftsmodell erfolgreich weiterentwickelt, sich weltweit hervorragende Partner gesichert, enge OEM-Beziehungen zu Spitzentechnologieunternehmen aufgebaut und verwaltet Daten für einige der größten Unternehmen der Welt. Wir freuen uns darauf, Teil der Reise von Cohesity zu sein und die Firma und sein Team dabei zu unterstützen, zu einem Unternehmen heranzuwachsen, das dauerhaft eine neue Kategorie definiert.“

„Foundation Capital freut sich darauf, weiterhin in Cohesity zu investieren – in ein Unternehmen, das das Thema Datenmanagement neu erfindet“, sagt Ashu Garg, General Partner von Foundation Capital. Er ergänzt: „Daten sind heute die wertvollsten Digitalressourcen für Unternehmen, doch viele von ihnen haben Schwierigkeiten, sie zu verwalten, zu schützen und deren Wert zu nutzen. Die innovative Software von Cohesity macht es den Kunden leicht, diese Herausforderungen in einer hybriden Cloud-Welt zu lösen. Wir glauben, dass sich das Unternehmen deshalb so schnell etabliert hat – und auch künftig weitere Unternehmen als Kunden gewinnen wird.“

Cohesity wird die neuen Investitionen nutzen, um Forschung und Entwicklung voranzutreiben und neue Kapazitäten aufzubauen, um einige der größten Unternehmen weltweit begleiten zu können. Das Unternehmen wird auch weiterhin seine Ausdehnung und seinen Bekanntheitsgrad sowohl im In- als auch im Ausland erweitern und zugleich seine Beziehungen zu seinem Allianznetzwerk und seinen Partnern ausbauen.

„Die jüngste Finanzierungsrunde von Cohesity ist ein Beleg für dessen Geschäftsstrategie und den Wert, den seine softwarebasierte Datenmanagement-Plattform Kunden und Partnern bietet“, sagt Phil Goodwin, Research Director bei IDC und fügt hinzu: „Die webbasierte Plattform von Cohesity punktet durch ihre besondere Architektur, die Unternehmen bei der Konsolidierung und Verwaltung ihrer Daten von einem zentralen Ausgangspunkt aus unterstützt und gleichzeitig leistungsstarke Anwendungen ermöglicht, mit denen sich Daten nützlicher und produktiver einsetzen lassen.“

Cohesity leitet eine neue Ära im Datenmanagement ein, das eine aktuelle kritische Herausforderung für Unternehmen löst: Mass Data Fragmentation. Die überwiegende Mehrheit der Unternehmensdaten – Backups, Archive, Dateisysteme, Objektspeicher sowie Daten für Test, Entwicklung und Analysen – befinden sich in fragmentierten Infrastruktursilos. Dies erschwert ihren Schutz, verteuert die Verwaltung und macht die Analyse schwierig. Cohesity konsolidiert Silos auf einer webbasierten Plattform, die sich über lokale Standorte, Cloud und Edge erstreckt. Unternehmen können auf dieser Plattform auf einzigartige Weise Anwendungen ausführen – so ist es einfacher denn je, Daten zu sichern und Erkenntnisse daraus zu gewinnen. Cohesity ist ein CNBC Disruptor 2019 und wurde vom Weltwirtschaftsforum zum Technology Pioneer ernannt.

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Günstige und gut klingende Woofer – AXTON ATW16 und ATW20

AXTONs neue Subwoofer werden von der Zeitschrift Car & HiFi (03/2020) als „Best Product“ (ATW16) und „Klangtipp“ (ATW20) ausgezeichnet.

Günstige und gut klingende Woofer - AXTON ATW16 und ATW20

AXTONs neue Woofer

16 cm und 20 cm Subwoofer, die sich unauffällig im Fahrzeug verbauen lassen, liegen momentan im Trend. Mit dem ATW16 (16,5 cm) und ATW20 (20 cm) hat Car Audio Spezialist AXTON zwei Chassis im Programm, die sich nicht nur bestens zum Einbau in kompakte Bassreflexgehäuse eignen, sondern auch zur Erweiterung zum 3-Wege System nutzen lassen. Die Zeitschrift Car & HiFi (03/2020) hat die beiden „Miniwoofer“ im Praxistest gründlich durchgecheckt.
Dass beim ATW16 und ATW20 das Preis/Leistungsverhältnis stimmt, bemerken die Fachjournalisten gleich zu Beginn des Testberichts: „AXTON wäre nicht AXTON, wenn die beiden Woofer nicht sehr bezahlbar wären. Zu haben sind sie für 70 und 80 Euro pro Stück, und dafür bekommt man durchaus ordentlich gemachte Wooferchen.“
Ausstattungsseitig können die Woofer auf ganzer Linie überzeugen. Car & HiFi lobt die Qualität der Sandwich-Membran und des pulverbeschichten Blechkorbs, der „sogar Hinterlüftungsöffnungen unter der Zentrierung aufweist“. Insbesondere die durchdachte, kräftige Antriebseinheit kann bei den Testern punkten: „Bei den ATWs fallen die dicken Antriebe auf. (…) Wir haben es mit einer 38-Millimeter-Doppelschwingspule zu tun, die von einem großzügigen 120-Millimeter-Ferritring gespeist wird.“
Auch in punkto Thiele-Small-Parameter zeigt sich, so die Tester, „dass AXTON beim Antrieb nicht gegeizt hat.“ Beide ATWs haben Güten im niedrigen 0,3er-Bereich, die die Woofer für den Einsatz in Bassreflexgehäusen prädestinieren.
Im Messlabor legt der ATW16, so die Tester, „dann auch richtig klasse los. Seine Spezialität sind trockene, superknackige Kicks, bei denen er zu Hochform aufläuft. Alles, was er im Oberbass abliefert, klingt überaus amtlich.“ Wer etwas fülligeren Bass sucht, dem empfehlen die Fachjournalisten den größeren ATW20: „Auch der 20er spielt sauber und trocken, und gibt schnelle Bassläufe mit viel Knack wieder. Bei Pegel und Tiefgang lässt er seinen kleinen Bruder hinter sich, sodass objektiv der ATW20 die bessere Wahl ist.“
Dass AXTON mit den beiden ATWs zwei „günstige und gut klingende Woofer“ im Programm hat, darüber sind sich die Tester einig. Und zeichnen den ATW16 als „Best Product“ und den ATW20 mit dem Prädikat „Klangtipp“ aus.

Die Marke AXTON erfreut sich seit fast 30 Jahren hoher Beliebtheit bei Car-HiFi Enthusiasten. Die Produkte von AXTON werden regelmäßig in Fachzeitschriften für ihr hohes Preisleistungsverhältnisses ausgezeichnet. Das Sortiment umfasst Verstärker und verschiedene Lautsprecher für die PKW-Nachrüstung: Compo- und Coxialsysteme, Subwooferkisten und auch kompakte Untersitzbässe.

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iRESC erleichtert Krisenmanagement im Mittelstand

iRESC erleichtert Krisenmanagement im Mittelstand

(Bildquelle: iTSM Group)

Um mittelständischen Unternehmen während einer Krise ein effizientes Krisenmanagement zu ermöglichen, hat das Beratungsunternehmen iTSM Group eine speziell auf derartige Situationen ausgelegte Workflow-Anwendung entwickelt. Die Anwendung iRESC (Response for Emergency, Safety and Crisis) unterstützt Verantwortliche, Krisenstäbe und auch die einzelnen Mitarbeiter zentral mit wichtigen Informationen über die Krise selbst, über unternehmerische Pflichten wie etwa Gesundheitsprävention sowie über staatliche Hilfsangebote vom Kurzarbeitergeld bis hin zu Zuschüssen. Die Informationen stammen ausschließlich aus gesicherten Quellen, werden fortlaufend aktualisiert und spezifisch für jedes Bundesland aufbereitet.

Unternehmer finden so sehr konkrete Hilfestellung mit klarem regionalem Bezug und aktuellen Links zu staatlichen Programmen. Der Schwerpunkt der Anwendung liegt jedoch nicht in der Bereitstellung von Informationen, sondern in der Unterstützung von typischen Workflows des Krisenteams zur Bewältigung der Situation. Zudem kann die Anwendung bei Epidemien oder Pandemien unter Berücksichtigung des Datenschutzes den Aufbau einer Meldekette unterstützen, sofern ein erkrankter Mitarbeiter seine Kontakte zu Kollegen freiwillig in eine entsprechende Datenbank eingetragen hat.

Die Vorteile unserer Workflow-Anwendung im Überblick:

– Strukturierter Überblick über alle Aufgaben innerhalb des Krisenstabes
– Entlastung von Fachabteilungen zwecks Konzentration auf Kernaufgaben
– Integrierte Meldefunktion im Krankheitsfall für den einzelnen Mitarbeiter
– Reporting zu krisenbezogenen Begleiterscheinungen

„Während Konzerne im Rahmen ihres Risikomanagements in der Regel Krisenstäbe vorhalten und Notfallpläne in der Schublade haben, stellt eine Situation wie die aktuelle Pandemie gerade kleinere Unternehmen und den Mittelstand vor erhebliche Probleme“, kommentiert Siegfried Riedel, CEO der iTSM Group. „Mit unserer Workflow-Anwendung bieten wir Unternehmen nicht nur einen zentralen Zugang zu allen relevanten Informationen, wir unterstützen auch und vor allem die typischen Workflows des Krisenstabs und liefern damit ein Krisenbewältigungs-Tool, das einfach im Handling und automatisiert in der Steuerung ist.“

iRESC ist komplett webbasiert und kann ohne Installation sofort und intuitiv auf allen technischen Plattformen genutzt werden. Die Workflow-Anwendung mit Eskalationsprozeduren sowie einem Lagemonitoring per Dashboard wird über eine von der iTSM Group gehostete Managed-Service-Plattform realisiert. Das Dashboard informiert die Verantwortlichen dabei mit individuellen Informationen zum eigenen Unternehmen, wie etwa zum aktuellen Krankenstand, zur Verfügbarkeit wichtiger Geschäftsprozesse und Statusinformationen zu wichtigen Kunden und Lieferanten. Unternehmensspezifische Informationen können dabei über ein einfach zu bedienendes Portal eingespeist werden.

Die iTSM Group besteht aus der im Jahr 2000 gegründeten iTSM Consulting GmbH, als Stammgesellschaft, und ihren Tochtergesellschaften, der iTSM-Solutions GmbH, der iTSM Trusted Quality GmbH, der Softpoint Trusted Quality GmbH in Österreich, der Trusted Quality Switzerland GmbH, der Trusted-Quality-srl in Rumänien, der Trusted Quality B.V. in den Niederlanden und der pragmatix Consulting GmbH. Alle Einheiten der iTSM Group beherrschen die wesentlichen Wirkungsdimensionen der Digitalisierung und bündeln diese zu einem ganzheitlichen positiven Service-Erlebnis, um die Kundenzufriedenheit zu steigern, eine Differenzierung im Service-Erlebnis zu ermöglichen und Servicekosten zu optimieren. Hauptsitz der iTSM Consulting GmbH ist Bodenheim bei Frankfurt am Main. Die Unternehmensgruppe beschäftigt derzeit ca. 200 Mitarbeiter und betreut rund 750 Kunden aus Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung.

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Räume neu erleben

Veraltete Tapeten, trostlose Wände und ein zu dunkler Boden? Zeit, um den Raum neu zu gestalten. Mit der Fritz Bredel GmbH in Köln eröffnet sich Ihnen ein ganz neues Raumerlebnis.

Die richtige Gestaltung bringt Ihr Raumerlebnis auf ein neues Level. Vom Bodenbelag über die richtige Wandfarbe bis hin zur Lackierung von Heizkörpern: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Ihre vier Wände so zu verändern, wie Sie es sich wünschen. Die Fritz Bredel GmbH ist der richtige Ansprechpartner für die hochwertige Umsetzung Ihrer Gestaltungswünsche. 1896 gegründet, besteht der Malerfachbetrieb seit 1963 in Köln. Mit langjähriger Erfahrung bietet Ihnen das Team eine umfassende Beratung. Die Profis finden für jeden Raum genau die richtige Gestaltungslösung.

Für Ihre Wohlfühloase

Der Malerfachbetrieb Fritz Bredel GmbH in Köln verschafft Kunden ein komplett neues Raumgefühl. Verwandeln Sie Ihre Räume in eine wahre Wohlfühloase. Mit Farben, Bodenbelägen und kreativen Gestaltungsideen sorgen Sie für die richtige Atmosphäre oder vergrößern optisch den Raum. Neben den üblichen Leistungen bietet das Team dekorative Wand-Tattoos, Metall- und Echtholztapeten an, um jeden Raum ganz individuell und nach Ihren Vorstellungen zu gestalten.

Neben der Gestaltung zählen noch weitere Arbeiten zu den Kompetenzen des Malerfachbetriebs in Köln. Die fachkundigen Mitarbeiter beseitigen Schimmel und Feuchtigkeitsschäden, sorgen für eine passende Wärmedämmung und entfernen unerwünschte Graffitis von den Hauswänden.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Malermeister Fritz Bredel GmbH
Herr Ralf Bredel
Kempener Str. 64
50733 Köln
Deutschland

fon ..: 0221 – 726 947
fax ..: 0221 – 732 750 1
web ..: https://www.malermeister-bredel.de
email : pr@deutsche-stadtauskunft.ag

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